FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

1Darf ich meinen Hund mitbringen?
Sie können gerne Ihren Hund mitbringen, dieser muss aber bitte an der Leine geführt werden (Naturschutzgebiet). Auf den Feldstein kann er aber bitte nicht mit hoch klettern.
2Ist ein Besuch für Rollstuhlfahrer geeignet?
Da sich die Bruchhauser Steine in der freien Natur befinden ist der große Rundweg zu den Steinen nicht rollstuhlgeeignet. Eine Möglichkeit wäre es allerdings, mit dem Auto bis zum Panoramaplatz zu fahren, ab dort führt ein geschotterter Fußweg, der sehr eben ist und auch sehr breit, bis kurz vor den Feldstein. Wir empfehlen diesen Weg für Kinderwagen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Je nach Reifenart Ihres Rollstuhls wird der Weg vermutlich auch gut mit dem Rollstuhl zu befahren sein, bis zum Wall. Hier haben Sie den Blick auf den Riesigen Felsen, das ist schon einmal sehr imposant. Wer noch näher dran möchte, also in das innere der Wallanlage bis direkt an den Fuß des Feldsteins, muss sich etwas anstrengen (und braucht starke Helfer...): der ehemalige Wall ist hier noch gut sichtbar und bildet für einen Rollstuhl ein Hindernis, das allerdings mit etwas Krafteinsatz an der Seite umfahren werden kann. Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen, Ihren Ausflug besser zu planen. Auf jeden Fall ist das Information- und Servicescenter, also das Portal zu dem Gebiet der Bruchhauser Steine, für einen Rollstuhl zugänglich. Hier erhalten Sie während der Öffnungszeiten alle nötigen Informationen und es gibt eine Ausstellung zur Entstehung der Bruchhauser Steine, den archäologischen Funden und den seltenen Tieren und Pflanzen. Diese Ausstellung vermittelt einen guten Eindruck. Im Infocenter stehen außerdem Stühle und Tische zur Verfügung und sie erhalten Snacks, Kaffee, Kuchen und kleine Gerichte.
3Darf ich mit dem Fahrrad durch das Stiftungsgebiet fahren?
Als Naturschutzgebiet ist das Gelände von europäischer Bedeutung. Die Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere sind von besonderer Eigenart und Schönheit. Daher gilt gem. d. NVO ein Wegegebot und Radfahrverbot.
4Warum ist der Besuch des Geländes gebührenpflichtig?
Die Bruchhauser Steine sind ein Denkmal ersten Ranges in Westfalen. Die Felsen selbst sind von hoher geologischer Bedeutung, die Wallanlagen als Boden- und Kulturdenkmal sowie als Archäologisches Reservat geschützt. Die Stiftung Bruchhauser Steine trägt für Pflege, Sicherung und Erhalt eine hohe Verantwortung. Das Entgelt dient allein dem Zweck der Stiftung.

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