Antworten auf Ihre Fragen
1Darf ich meinen Hund mitbringen?
Sie können gerne Ihren Hund mitbringen, dieser muss aber bitte an der Leine geführt werden (Naturschutzgebiet). Auf den Feldstein kann er aber bitte nicht mit hoch klettern.
2Ist ein Besuch für Rollstuhlfahrer geeignet?
Da sich die Bruchhauser Steine in der freien Natur befinden ist der große Rundweg zu den Steinen nicht rollstuhlgeeignet.
Eine Möglichkeit wäre es allerdings, mit dem Auto bis zum Panoramaplatz zu fahren, ab dort führt ein geschotterter Fußweg, der sehr eben ist und auch sehr breit, bis kurz vor den Feldstein. Wir empfehlen diesen Weg für Kinderwagen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Je nach Reifenart Ihres Rollstuhls wird der Weg vermutlich auch gut mit dem Rollstuhl zu befahren sein, bis zum Wall.
Hier haben Sie den Blick auf den Riesigen Felsen, das ist schon einmal sehr imposant.
Wer noch näher dran möchte, also in das innere der Wallanlage bis direkt an den Fuß des Feldsteins, muss sich etwas anstrengen (und braucht starke Helfer...):
der ehemalige Wall ist hier noch gut sichtbar und bildet für einen Rollstuhl ein Hindernis, das allerdings mit etwas Krafteinsatz an der Seite umfahren werden kann.
Auf jeden Fall ist das Information- und Servicescenter, also das Portal zu dem Gebiet der Bruchhauser Steine, für einen Rollstuhl zugänglich. Hier erhalten Sie während der Öffnungszeiten alle nötigen Informationen und es gibt eine Ausstellung zur Entstehung der Bruchhauser Steine, den archäologischen Funden und den seltenen Tieren und Pflanzen. Diese Ausstellung vermittelt einen guten Eindruck. Im Infocenter stehen außerdem Stühle und Tische zur Verfügung und sie erhalten Snacks, Kaffee, Kuchen und kleine Gerichte.
3Darf ich mit dem Fahrrad durch das Stiftungsgebiet fahren?
Als Naturschutzgebiet ist das Gelände von europäischer Bedeutung. Die Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere sind von besonderer Eigenart und Schönheit.
Daher gilt gem. d. NVO ein Wegegebot und Radfahrverbot. Am Infocenter und am Panoramaplatz gibt es Fahrradständer, an denen Sie ihr Fahrrad abstellen können, um das Gelände zu Fuß zu erkunden.
4Warum ist der Besuch des Geländes gebührenpflichtig?
Die Bruchhauser Steine sind ein Denkmal ersten Ranges in Westfalen. Die Felsen selbst sind von hoher geologischer Bedeutung, die Wallanlagen als Boden- und Kulturdenkmal sowie als Archäologisches Reservat geschützt.
Die Stiftung Bruchhauser Steine trägt für Pflege, Sicherung und Erhalt eine hohe Verantwortung. Das Entgelt dient allein dem Zweck der Stiftung.
5Kann ich die Bruchhauser Steine jederzeit besuchen?
Aus Gründen des Naturschutzes und der Nachtruhe der an den Bruchhauser Steine lebenden Tiere ist ein Besuch des Nationalen Naturmonuments nur während der Besuchzeiten zwischen 10-20 Uhr gestattet. Der Besuch ist entgeltpflichtig.
6Kann ich mein Fahrzeug auch über Nacht auf dem Parkplatz lassen?
Die Parkplätze sowie die Fahrstrasse befinden sich im Privatbesitz und sind nur in der Zeit von 10-20 Uhr geöffnet. Sie müssen also bitte den Parkplatz spätestens um 20 Uhr verlassen. Ausnahmen gibt es in besonderen Fällen und nach vorheriger Absprache mit uns, z.B. für Wanderer, die mehrere Tage auf dem Rothaarsteig unterwegs sind (Bitte wiesen Sie uns in diesem Fall dann darauf hin, wenn Sie das Parkgelt ISC zahlen. Wir händigen Ihnen dann ein Parkticket mit Sondergenehmigung aus, dass Sie bitte hinter die Windschutzscheibe legen.)
7Ist ein Besuch auch ausserhalb der Öffnungszeiten erlaubt?
Die Öffnungszeiten, die auf unserer Homepage und an anderen Stellen publiziert sind, beziehen sich auf die Öffnungszeiten des Informationscenter mit Ausstellungen, Cafeteria und Geschenke-Shop, als Zugangsportal zum Nationalen Naturmonument Bruchhauser Steine. Sie können die Bruchhauser Steine auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten besuchen, aber nur innerhalb der in Punkt 5 erläuterten BESUCHSZEITEN (10-20h). Ausserhalb der öffnungszeiten können Sie entweder hier auf unserer Homepage ein Ticket online erwerben oder Ihr Parkticket und Ihr Besucherentgelt an der Zahlbox am Infocenter (nur Bargeldannahme) bezahlen.
8Ist es erlaubt mit einer Drohne über das Gebiet der Bruchhauser Steine zu fliegen?
Die Schutzkategorie FFH und Europäische Vogelschutzgebiet schließt grundsätzlich das Befliegen durch Drohnen aus.
In begründeten Einzelfällen im öffentlichen Interesse ist ein Flug mit Ausnahmegenehmigung möglich, welche vorher schriftlich beantragt werden muss.
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